Behandlungsablauf
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Das erste Gespräch dauert bei Erwachsenen rund zwei Stunden.
Für Säuglinge werden zirka 60 Minuten und für Kinder 90 Minuten benötigt. - Die Auswertung und Mittelfindung findet ohne Ihre Anwesenheit statt (30-45 Min.).
- Das homöopathische Arzneimittel werde ich Ihnen in den nächsten Tagen zusenden.
- Die Folgegespräche sind wesentlich kürzer und oft telefonisch möglich (10-30 Min).
Behandlungsabstände & Dauer
- Die Behandlungsabstände richten sich nach den Beschwerden. Sie liegen in der Regel zwischen ein und vier Wochen.
- Die Behandlungsdauer ist individuell und hängt vom Krankheitsbild ab. Je chronischer und hartnäckiger die Beschwerden sind, desto mehr Zeit braucht die Therapie.
Näheres über die Befragung
Ein homöopathisches Mittel wird auf das Gesamtbild einer Person abgestimmt.
Darum benötige ich eine ausführliche Fallaufnahme und werde Ihr aktuelles Beschwerdenbild genau erfassen.
Ich erkundige mich zusätzlich über:
- alle vergangenen Krankheiten und Beschwerden
- Krankheiten von Ihren Eltern und Grosseltern (Dies gibt mir einen Hinweis zur richtigen Mittelgruppe. Sie erhalten im Vorfeld einen Fragebogen)
- Unverträglichkeiten (z.B. durch Nahrungsmittel, Wetter)
- Verdauung, Schlaf etc.
- Spezielle, ungewöhnliche Symptome
- Gemütszustand und Charaktereigenschaften
- Prägende Ereignisse
Ich bin auf Ihre Hilfe angewiesen:
Ihre Informationen helfen mir, das richtige Mittel für Sie zu finden.
Behandlungskosten
Der Tarif beträgt Fr. 144.– pro Stunde und wird in Einheiten von fünf Minuten berechnet.
Die Bearbeitung nach der Konsultation sowie telefonische oder E-Mail-Beratungen werden ebenfalls in Einheiten von fünf Minuten zum gleichen Tarif verrechnet.
Für Beratungen ausserhalb der Öffnungszeiten wird ein Notfallzuschlag von Fr. 20.– pro Telefon verrechnet.
Krankenkassenrückvergütung
Mit der Zusatzversicherung für Alternativ- oder Komplementärmedizin wird ein grosser Anteil von Ihrer Krankenkasse übernommen.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung, um den genauen Umfang der Kostenübernahme zu erfahren (Stefanie Dettling ZSR-Nr. E947760).
Anmerkung: Eine selbst gewählte Franchise zählt nur für die Grundversicherung (KVG) und betrifft nicht die Zusatzversicherung (VVG).